Lohn & Arbeit · Schweiz

Arbeitszeugnis: jederzeit verlangen, auch als Zwischenzeugnis

Nach Art. 330a OR kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen — während des Arbeitsverhältnisses als Zwischenzeugnis oder am Ende als Schlusszeugnis.

Zwei Arten

Art Inhalt
Vollzeugnis (Art. 330a Abs. 1 OR) Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Leistungen und Verhalten
Arbeitsbestätigung (Art. 330a Abs. 2 OR) Nur Art und Dauer — auf ausdrücklichen Wunsch

Beispiel: Wann ein Zwischenzeugnis hilft

Beispiel, nur zur Veranschaulichung.

Situation Zeugnis
Neue Vorgesetzte ab Januar 2027 Zwischenzeugnis
Interne Versetzung Zwischenzeugnis
Austritt Schlusszeugnis

⚠️ Hinweis. Der Anspruch verjährt erst 10 Jahre nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Bitten Sie trotzdem früh und schriftlich darum — dann erinnern sich alle noch gut an Ihre Arbeit.

Checkliste

  • ☐ Vollzeugnis oder Arbeitsbestätigung?
  • ☐ Grund für das Zwischenzeugnis
  • ☐ Ihre Aufgaben und Projekte als Stichworte
  • ☐ Gesuch schriftlich, mit Datum

Die Anfrage ist vorbereitet

Höfliche Bitte um ein Zwischen- oder Schlusszeugnis: Namen und Daten eintragen, absenden.

Zeugnis-Anfrage öffnen →

Rechtsgrundlage: Art. 330a OR — SECO, FAQ zu Arbeitszeugnis (seco.admin.ch). Geprüft am 01.11.2026. Keine Rechtsberatung.

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