Ferien: 4 Wochen, zwei davon am Stück
Der Mindestferienanspruch nach Art. 329a OR: 5 Wochen pro Dienstjahr bis zum vollendeten 20. Altersjahr, für alle anderen 4 Wochen. GAV, Einzel- oder Normalarbeitsvertrag können mehr vorsehen.
Was das Gesetz sagt
| Regel | Artikel |
|---|---|
| Mindestens 4 Wochen (bis 20 Jahre: 5 Wochen) | Art. 329a OR |
| Je Dienstjahr mindestens 2 Wochen zusammenhängend | Art. 329c Abs. 1 OR |
| Ferien werden in der Regel mindestens drei Monate im Voraus festgelegt | SECO-FAQ zu Art. 329c OR |
| Grundsätzlich keine Abgeltung in Geld — Ferien werden bezogen | SECO-FAQ zu Art. 329d OR |
Beispiel
Beispiel, nur zur Veranschaulichung.
| Pensum | Rechnung | Ferientage |
|---|---|---|
| 5 Tage/Woche, 4 Wochen | 4 × 5 | 20 |
| 3 Tage/Woche, 4 Wochen | 4 × 3 | 12 |
| 5 Tage/Woche, 19 Jahre alt, 5 Wochen | 5 × 5 | 25 |
⚠️ Hinweis. Den Zeitpunkt der Ferien bestimmt der Arbeitgeber, er nimmt aber Rücksicht auf Ihre Wünsche. Wer Sportferien im Februar 2027 möchte, reicht das Gesuch am besten jetzt ein.
Checkliste
- ☐ Ferienwochen laut Vertrag oder GAV
- ☐ Arbeitstage pro Woche
- ☐ Restferien 2026
- ☐ Ein Block von mindestens 2 Wochen geplant
- ☐ Gesuch schriftlich abgegeben
Das Feriengesuch ist vorbereitet
Anspruch berechnen, Restferien sehen und das Gesuch an den Arbeitgeber ausfüllen.
Rechtsgrundlage: Art. 329a, 329c, 329d OR — SECO, FAQ zu Ferien (seco.admin.ch). Geprüft am 01.11.2026. Keine Rechtsberatung.