Feriengesuch und Ferienberechnung 2026

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Text des Dokuments

Feriengesuch und Ferienberechnung 2026

Ferientage pro rata, Restferien und Ferienentschädigung im Stundenlohn

Feriengesuch

Gesuch Angaben

Mitarbeiter/in [VORNAME NAME]

Arbeitgeber [FIRMA, ORT]

Ferien von [ERSTER FERIENTAG]

Ferien bis [LETZTER FERIENTAG]

Arbeitstage [ANZAHL TAGE]

Stellvertretung [NAME STELLVERTRETUNG]

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich ersuche Sie, mir die oben aufgeführten Ferien zu bewilligen. Die Übergabe meiner Arbeiten ist vorbereitet. Bitte bestätigen Sie mir die Ferien schriftlich oder teilen Sie mir mit, falls die Daten nicht passen, damit wir rechtzeitig andere vereinbaren können.

Freundliche Grüsse

[VORNAME NAME]

Mitarbeiter/in: ________________________________ Ort, Datum: ______________________

Bewilligt: ________________________________ Ort, Datum: ______________________

Ferienberechnung 2026

Posten Wert

Ferienwochen pro Jahr [WOCHEN]

Arbeitstage pro Woche [TAGE]

Im Dienstjahr [BEGINN] bis [ENDE] = [MONATE] Monate

Ferienanspruch = Wochen × Tage × Monate ÷ 12 [TAGE ANSPRUCH]

Bereits bezogen [TAGE BEZOGEN]

Restferien [TAGE REST]

Ferienzuschlag im Stundenlohn [PROZENT] %

Ferienentschädigung pro Stunde CHF [BETRAG]

Zuschläge im Stundenlohn

Ferienwochen Zuschlag Rechnung

4 8.33 % 4 ÷ 48

5 10.64 % 5 ÷ 47

6 13.04 % 6 ÷ 46

7 15.56 % 7 ÷ 45

Was gilt

Mindestens vier Wochen Ferien pro Dienstjahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr mindestens fünf Wochen (OR Art. 329a). Mehr — etwa ab 50 — nur laut Vertrag oder GAV.

Im unvollständigen Dienstjahr gibt es Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses (pro rata).

Teilzeit: gleich viele Wochen; die Tage richten sich nach den Arbeitstagen pro Woche.

Kürzung nur in den Fällen von OR Art. 329b, z. B. bei selbst verschuldeter Abwesenheit von mehr als einem Monat.

Mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen; der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt und nimmt Rücksicht auf Ihre Wünsche (OR Art. 329c).

Für die Ferien ist der volle Lohn geschuldet. Während des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien nicht durch Geld abgegolten werden (OR Art. 329d). Beim Austritt werden nicht bezogene Ferien ausbezahlt.

Quellen: Obligationenrecht (SR 220) Art. 329a–329d — fedlex.admin.ch, Fassung 1.10.2026. Der Stundenlohn-Zuschlag ist Arithmetik (Wochen ÷ (52 − Wochen)); ob er statt bezahlter Ferien zulässig ist, hängt von Ihrer Anstellung ab. Berechnung, keine Rechtsberatung.