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Berechnungsblatt zur Umsatzsteuer-Voranmeldung
Rechenhilfe. Die Voranmeldung selbst übermitteln Sie als amtlichen Datensatz über ELSTER (§ 18 Abs. 1 UStG).
Unternehmen: [NAME / FIRMA] Steuernummer: [STEUERNUMMER]
Voranmeldungszeitraum: [MONAT ODER QUARTAL UND JAHR] (Quartal; Monat, wenn die Vorjahressteuer über 9 000 € lag — § 18 Abs. 2 UStG)
Dauerfristverlängerung: [JA / NEIN]
1. Umsatzsteuer auf Ihre Umsätze
Zeile Umsätze Netto Steuer
A steuerpflichtige Umsätze zu 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG) [NETTO 19] € [STEUER 19] €
B steuerpflichtige Umsätze zu 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) [NETTO 7] € [STEUER 7] €
C steuerfreie Umsätze (nur zur Information) [NETTO STEUERFREI] € —
D weitere geschuldete Steuer (z. B. als Leistungsempfänger) [WEITERE STEUER] €
E Umsatzsteuer gesamt = A + B + D [UST GESAMT] €
2. Abziehbare Vorsteuer (nur mit Rechnung nach §§ 14, 14a UStG — § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG)
Zeile Herkunft Betrag
F Vorsteuer aus Eingangsrechnungen [VORSTEUER RECHNUNGEN] €
G Einfuhrumsatzsteuer / Steuer nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 UStG [WEITERE VORSTEUER] €
H Vorsteuer gesamt = F + G [VORSTEUER GESAMT] €
3. Ergebnis (§ 16 Abs. 1 und 2 UStG)
Zeile Betrag
I Vorauszahlung = E − H (positiv: zahlen; negativ: Erstattung) [ZAHLLAST] €
J nur im letzten Zeitraum des Jahres mit Dauerfristverlängerung: angerechnete Sondervorauszahlung − [SONDERVORAUSZAHLUNG] €
K zu zahlen / zu erstatten [BETRAG] €
4. Fristen
Übermitteln und zahlen bis: [10. TAG NACH ENDE DES ZEITRAUMS] (§ 18 Abs. 1 UStG); mit Dauerfristverlängerung: [EINEN MONAT SPÄTER] (§ 46 UStDV)
Sondervorauszahlung bei monatlicher Abgabe und Dauerfristverlängerung: Vorauszahlungen des Vorjahres [SUMME VORJAHR] € ÷ 11 = [SONDERVORAUSZAHLUNG] € (§ 47 UStDV)
Berechnet von: [NAME], am [DATUM] Geprüft von: [NAME DER BUCHHALTUNG ODER DES STEUERBERATERS]
Für mich: vor dem Übertragen in ELSTER
[ ] Kleinunternehmer (Vorjahr bis 25 000 €, laufendes Jahr bis 100 000 €)? Dann keine Voranmeldung, außer auf Aufforderung (§ 19 Abs. 1 UStG)
[ ] Umsätze netto und nach Steuersatz getrennt (§ 12 UStG)
[ ] Vorsteuer nur aus Rechnungen, die mir vorliegen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG)
[ ] Frist am 10. notiert; Wochenende oder Feiertag: nächster Werktag (§ 108 Abs. 3 AO)
[ ] Zahlung rechtzeitig: sonst 1 % Säumniszuschlag je angefangenen Monat (§ 240 AO)