Text des Dokuments
Antrag auf Neufestsetzung des Jahresnettoeinkommens für die Rezeptgebührenobergrenze
An die
Österreichische Gesundheitskasse
Landesstelle [BUNDESLAND]
[ANSCHRIFT DER LANDESSTELLE]
Versicherte Person: [VORNAME NACHNAME]
Sozialversicherungsnummer: [SVNR (10 STELLEN)]
[STRASSE, NR.], [PLZ ORT]
Telefon / E-Mail: [TELEFON ODER E-MAIL]
[ORT], am [DATUM]
Antrag nach § 16 RBRS 2026
Ich beantrage, mein Jahresnettoeinkommen für die Obergrenze für die Entrichtung von Rezeptgebühren aufgrund meiner aktuellen Einkommensverhältnisse neu festzusetzen (§ 16 Abs. 1 der Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr sowie für die Befreiung vom Service-Entgelt 2026).
Das im Heilmittelkostenkonto für [JAHR] berücksichtigte Einkommen entspricht nicht mehr meiner Lage. Seit [DATUM DER ÄNDERUNG] hat sich mein Einkommen wie folgt verändert:
Grund: [z. B. Arbeitslosigkeit, Pensionsantritt, Teilzeit, Krankengeld, Ende der selbständigen Tätigkeit]
bisheriges monatliches Nettoeinkommen: [BETRAG] Euro
aktuelles monatliches Nettoeinkommen: [BETRAG] Euro, bezogen von [STELLE, z. B. Arbeitgeber, Pensionsversicherung, Arbeitsmarktservice]
weitere Einkünfte: [KEINE / ART UND BETRAG]
Sonderzahlungen sind nach den Richtlinien nicht einzurechnen.
Nicht berücksichtigte Beträge (falls zutreffend)
Ich habe im laufenden Kalenderjahr folgende Rezeptgebühren bezahlt, die in meinem Heilmittelkostenkonto nicht aufscheinen (§ 16 Abs. 2 RBRS 2026):
Datum Apotheke / Hausapotheke Betrag
[DATUM] [NAME DER ABGABESTELLE] [BETRAG] Euro
[DATUM] [NAME DER ABGABESTELLE] [BETRAG] Euro
Ich ersuche, diese Beträge im Heilmittelkostenkonto zu berücksichtigen und mir das Ergebnis schriftlich mitzuteilen.
Ich lege das Antragsformular der ÖGK zur Neufestsetzung [BEI / NICHT BEI] und füge folgende Nachweise an:
[GEHALTSZETTEL / BESCHEID ÜBER ARBEITSLOSENGELD / PENSIONSBESCHEID] für [MONATE]
[NACHWEIS ÜBER DIE ÄNDERUNG, z. B. Kündigung, Abmeldung, Gewerbeabmeldung]
[ZAHLUNGSBELEGE DER APOTHEKE, falls Abschnitt oben ausgefüllt]
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[VORNAME NACHNAME]
Für mich
[ ] Antrag möglichst bald einreichen: die Befreiung gilt frühestens ab dem Einlangen bei der ÖGK, und die Obergrenze zählt nur bis 31. Dezember
[ ] Obergrenze 2026: 2 % des Jahresnettoeinkommens ohne Sonderzahlungen, 2027: 1,875 %
[ ] Heilmittelkostenkonto online prüfen (ID Austria)
[ ] Eingang bestätigt am [DATUM]