Text des Dokuments
Berichtigung der Rechnung Nr. [RECHNUNGSNUMMER]: unberechtigter Umsatzsteuerausweis (Kleinunternehmer)
Von: [NAME / FIRMA DES KLEINUNTERNEHMERS]
[STRASSE, NR.], [PLZ ORT]
Steuernummer: [STEUERNUMMER]
An: [FIRMA DES KUNDEN]
[ANSCHRIFT DES KUNDEN]
UID-Nummer des Kunden (falls vorhanden): [UID-NUMMER]
[ORT], am [DATUM]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Rechnung Nr. [RECHNUNGSNUMMER] vom [RECHNUNGSDATUM] über [LEISTUNG, z. B. Grafikarbeiten im Oktober 2026] habe ich irrtümlich Umsatzsteuer von [USt-BETRAG] Euro ([STEUERSATZ] %) gesondert ausgewiesen.
Ich bin Kleinunternehmer. Meine Umsätze sind nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 steuerfrei; ich schulde für diese Leistung keine Umsatzsteuer.
Mit diesem Schreiben berichtige ich die Rechnung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 wie folgt:
bisher berichtigt
Entgelt [NETTOBETRAG ALT] Euro [ENTGELT NEU] Euro
Umsatzsteuer [USt-BETRAG] Euro 0,00 Euro
Gesamtbetrag [BRUTTOBETRAG ALT] Euro [GESAMTBETRAG NEU] Euro
Hinweis: Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994).
Alle übrigen Angaben der ursprünglichen Rechnung (Leistung, Leistungszeitraum, Rechnungsdatum, Ihre Anschrift) bleiben unverändert. Die berichtigte Rechnung Nr. [NEUE RECHNUNGSNUMMER, falls vergeben] liegt bei.
Vorsteuer: Da in der berichtigten Rechnung keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen ist, ist ein daraus geltend gemachter Vorsteuerabzug für den Zeitraum der Berichtigung entsprechend zu berichtigen (§ 11 Abs. 12 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 UStG 1994).
Zahlung: [Der bereits bezahlte Betrag von BETRAG Euro bleibt als vereinbarter Preis bestehen. / Den Differenzbetrag von BETRAG Euro überweise ich bis DATUM auf Ihr Konto IBAN. / Bitte bezahlen Sie den berichtigten Gesamtbetrag von BETRAG Euro bis DATUM.]
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Berichtigung kurz per E-Mail an [E-MAIL-ADRESSE] oder durch Rücksendung der unterschriebenen Kopie.
Mit freundlichen Grüßen
____________________
[NAME]
Erhalt bestätigt: ____________________ [NAME DES KUNDEN], am [DATUM]
Für mich
[ ] Kleinunternehmergrenze geprüft: Umsätze im Vorjahr nicht über 55.000 Euro und heuer noch nicht darüber
[ ] Berichtigung an den Kunden geschickt; Empfangsbestätigung aufbewahrt
[ ] Ab jetzt auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen
[ ] Mit Steuerberatung klären, in welchem Voranmeldungszeitraum die Berichtigung wirkt