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Prämienverbilligung: Checkliste zum Antrag
Name: [Vorname Name]. Kanton: [Kanton]. Anspruchsjahr: [Anspruchsjahr]. Jeder Kanton regelt die Verbilligung selbst.
1. Was Sie brauchen
☐ AHV-Nummer der Personen im Haushalt.
☐ Name der Krankenkasse, in St. Gallen die Versichertenkarte.
☐ Steuerdaten. In Zürich bei Quellensteuer: Bruttoeinkommen, Vermögen, Lohnausweis.
☐ Im Aargau: der persönliche Code aus dem Brief, 6 Wochen gültig.
2. Das Formular
– Massgebend ist die Stelle Ihres Kantons (Tabelle unten). Die meisten Kantone bieten online einen Rechner und einen Antrag.
3. Ihr Antrag
– Prüfen Sie, ob Sie einen Antrag stellen müssen. In Bern läuft die Prüfung in der Regel automatisch, mit Ausnahmen: zum Beispiel Quellensteuer, Zuzug aus einem anderen Kanton, keine Steuererklärung.
– Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe: Im Aargau und in St. Gallen ist keine Anmeldung nötig. In Zürich melden sich Personen mit Sozialhilfe selbst oder über die Gemeinde an.
4. Wo einreichen
– Online oder auf dem Formular Ihres Kantons, bei der Stelle in der Tabelle.
5. Fristen
– Die Fristen sind sehr verschieden, siehe Tabelle. Das Anspruchsjahr und das Jahr der Anmeldung sind nicht immer gleich.
– Dauer: Zürich bis sechs Monate bis zum Vorbescheid. Bern bis drei Monate.
6. Aufbewahren und erneuern
– Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse. Die Prämie sollte danach tiefer werden.
– Melden Sie grössere Änderungen beim Einkommen oder in der Familie, zum Beispiel im Aargau innert 60 Tagen.
Eingereicht am [Eingereicht am]
Antwort am [Antwort am]
Referenz [Referenz]
Fünf Kantone im Vergleich
Stand 1. November 2026. Für andere Kantone: Kontakte auf priminfo.admin.ch.
Kanton und Stelle So läuft es Frist für 2027 Später eingereicht
Zürich, SVA Zürich Nur auf Antrag. Die SVA schickt das Formular, wenn die Daten auf einen Anspruch hindeuten. 31. März 2028 Kein Antrag mehr möglich.
Bern, Amt für Sozialversicherungen In der Regel automatisch. In den Ausnahmefällen Antrag. Für 2027 nichts publiziert. Für 2026: bis 31. Dezember 2026. Nur für das laufende Jahr.
Aargau, SVA Aargau Jedes Jahr neu, mit Code per Post. Bestellbar seit Oktober 2026. 31. Dezember 2026 Der Anspruch für das Jahr verfällt.
St. Gallen, SVA St.Gallen Jedes Jahr neu. Die SVA schreibt voraussichtlich Berechtigte an. 31. März 2027 Erst ab dem Monat der Anmeldung. Ohne eigenes Verschulden: Wiederherstellung innert 30 Tagen.
Luzern, WAS Ausgleichskasse Jedes Jahr neu, selbst anmelden. 31. Oktober 2026 Nur für die folgenden Monate, nicht rückwirkend.
Bundesrecht: Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien junger Erwachsener in Ausbildung um mindestens 50 Prozent (Art. 65 Abs. 1bis KVG).
Quellen: KVG Art. 65, Stand 1.1.2026; Websites und Merkblätter von SVA Zürich, ASV Bern, SVA Aargau, SVA St.Gallen, WAS Luzern. Geprüft am 01.11.2026. Keine Rechtsberatung.