Text des Dokuments
Aufforderung zur sofortigen Erstattung nicht autorisierter Zahlungen (§ 67 ZaDiG 2018)
Eingeschrieben / per E-Mail und über das Online-Banking-Postfach
An
[NAME DER BANK]
[ABTEILUNG BESCHWERDEMANAGEMENT / FILIALE]
[ANSCHRIFT]
Kontoinhaber:in: [VORNAME NACHNAME]
[STRASSE, NR.], [PLZ ORT]
IBAN: [IBAN]
Kundennummer: [KUNDENNUMMER]
[ORT], am [DATUM]
Nicht autorisierte Zahlungen vom [DATUM DER BELASTUNG]
Von meinem Konto wurden folgende Zahlungen abgebucht, die ich nicht autorisiert habe:
Datum Empfänger:in / Empfänger-IBAN Betrag
[DATUM] [EMPFÄNGER LAUT KONTOAUSZUG] [BETRAG] Euro
[DATUM] [EMPFÄNGER LAUT KONTOAUSZUG] [BETRAG] Euro
Gesamt: [GESAMTBETRAG] Euro
Ich habe Ihnen den Vorgang am [DATUM UND UHRZEIT DER MELDUNG] über [TELEFON-HOTLINE / FILIALE / ONLINE-BANKING] angezeigt (§ 63 Abs. 2 und § 65 Abs. 1 ZaDiG 2018). Bei der Polizei habe ich am [DATUM] Anzeige erstattet, Aktenzahl [AKTENZAHL].
Kurz zum Ablauf: [SACHLICH, z. B. Am DATUM erhielt ich eine SMS / E-Mail, die wie eine Nachricht von PLATTFORM / BANK aussah. Ich folgte dem Link …].
Ihre Ablehnung
Mit [SCHREIBEN / NACHRICHT] vom [DATUM] haben Sie die Erstattung abgelehnt, weil ich grob fahrlässig gehandelt hätte.
Das berechtigt Sie nicht, die Erstattung zu verweigern:
Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang hat die Bank den Betrag unverzüglich, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags, nachdem sie davon Kenntnis erhalten hat, zu erstatten und das Konto mit Wertstellung zum Belastungsdatum wiederherzustellen (§ 67 Abs. 1 ZaDiG 2018).
Die einzige Ausnahme ist ein durch berechtigte Gründe gestützter Betrugsverdacht gegen mich, den die Bank der FMA unverzüglich schriftlich melden muss (§ 67 Abs. 2 ZaDiG 2018). Einen solchen Verdacht haben Sie nicht geäußert.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 15. Oktober 2026 in der Rechtssache C-70/25 entschieden, dass der Vorwurf grober Fahrlässigkeit den Zahlungsdienstleister nicht von der Pflicht zur unverzüglichen Erstattung befreit. Ob ich Verluste tragen muss, ist eine getrennte, spätere Frage; den Nachweis grober Fahrlässigkeit hat die Bank zu erbringen (§ 66 Abs. 3 ZaDiG 2018).
Aufforderung
Ich fordere Sie auf, [GESAMTBETRAG] Euro meinem Konto bis [DATUM, z. B. FOLGENDER GESCHÄFTSTAG] mit Wertstellung zum jeweiligen Belastungstag gutzuschreiben und mir dies schriftlich zu bestätigen.
Andernfalls werde ich [Beschwerde bei der Finanzmarktaufsicht einlegen / die Schlichtungsstelle anrufen / meine Ansprüche gerichtlich geltend machen].
Beilagen: [KONTOAUSZUG], [ANZEIGEBESTÄTIGUNG DER POLIZEI], [SCREENSHOTS DER BETRUGSNACHRICHT], [ABLEHNUNGSSCHREIBEN DER BANK]
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[VORNAME NACHNAME]
Für mich
[ ] Karte / Zugang sofort sperren lassen, Datum und Uhrzeit der Meldung notiert
[ ] Spätestens 13 Monate nach der Belastung muss die Bank informiert sein
[ ] Polizeiliche Anzeige erstattet
[ ] Schreiben und Antwort der Bank aufbewahrt