Text des Dokuments
Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB
[VORNAME NACHNAME DES VERMIETERS]
[ANSCHRIFT DES VERMIETERS]
An
[VORNAME NACHNAME DES MIETERS / DER MIETER]
[ANSCHRIFT DER WOHNUNG]
[ORT], [DATUM]
Bitte um Zustimmung zur Erhöhung der Miete für die Wohnung [LAGE DER WOHNUNG, Z. B. 2. OG LINKS], Mietvertrag vom [DATUM DES MIETVERTRAGS]
Sehr geehrte(r) [ANREDE UND NAME],
ich bitte Sie, einer Erhöhung der monatlichen Miete (ohne Betriebskosten) von bisher [BISHERIGE MIETE] € auf [NEUE MIETE] € mit Wirkung ab dem [ERHÖHUNGSDATUM: BEGINN DES DRITTEN KALENDERMONATS NACH ZUGANG] zuzustimmen (§ 558 BGB). Die Betriebskostenvorauszahlungen bleiben unverändert.
1. Voraussetzungen
Die Miete ist seit dem [DATUM DER LETZTEN ÄNDERUNG] unverändert, zum Erhöhungsdatum also mindestens 15 Monate (§ 558 Abs. 1 BGB).
Die letzte Mieterhöhung liegt mindestens ein Jahr zurück.
2. Begründung (zutreffendes behalten)
[ ] Mietspiegel der Gemeinde [GEMEINDE], Stand [JAHR]: Für Wohnungen dieser Art, Größe ([WOHNFLÄCHE] m²), Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (Baujahr [BAUJAHR], Wohnlage [WOHNLAGE]) weist er eine Spanne von [VON] bis [BIS] € je m² aus. Die verlangte Miete entspricht [BETRAG] € je m² und liegt in dieser Spanne.
[ ] Drei vergleichbare Wohnungen (§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB):
[ANSCHRIFT, GESCHOSS], [m²] m², [MIETE JE m²] €/m²
[ANSCHRIFT, GESCHOSS], [m²] m², [MIETE JE m²] €/m²
[ANSCHRIFT, GESCHOSS], [m²] m², [MIETE JE m²] €/m²
[ ] Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen [NAME] vom [DATUM], liegt bei.
[ ] Auskunft aus der Mietdatenbank [NAME DER MIETDATENBANK] vom [DATUM], liegt bei.
Gibt es für die Gemeinde einen qualifizierten Mietspiegel mit Angaben für Ihre Wohnung, lauten diese: [ANGABEN DES QUALIFIZIERTEN MIETSPIEGELS] (§ 558a Abs. 3 BGB).
3. Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Betrag
Miete vor drei Jahren, am [DATUM DREI JAHRE VOR DEM ERHÖHUNGSDATUM] [MIETE VOR DREI JAHREN] €
× 1,20 (oder × 1,15 in Gebieten nach Landesverordnung) [HÖCHSTBETRAG] €
verlangte neue Miete [NEUE MIETE] €
Die verlangte Miete übersteigt den Höchstbetrag nicht.
Bitte erklären Sie Ihre Zustimmung bis zum [ENDE DES ZWEITEN KALENDERMONATS NACH ZUGANG] (§ 558b Abs. 2 BGB), zum Beispiel mit dem Antwortteil unten. Sie haben außerdem das Recht, das Mietverhältnis bis zu diesem Datum zum Ablauf des übernächsten Monats zu kündigen; dann tritt die Erhöhung nicht ein (§ 561 BGB).
Mit freundlichen Grüßen
____________________
[VORNAME NACHNAME DES VERMIETERS]
Antwort des Mieters
[ ] Ich stimme der Erhöhung auf [NEUE MIETE] € ab [ERHÖHUNGSDATUM] zu.
[ ] Ich stimme einer Erhöhung auf [BETRAG] € zu, darüber hinaus nicht.
[ ] Ich stimme nicht zu, weil: [GRUND]
[ORT], [DATUM], [NAME DES MIETERS] ____________________
Für mich: vor dem Absenden
[ ] Miete zum Erhöhungsdatum seit mindestens 15 Monaten unverändert, letzte Erhöhung mindestens ein Jahr her (§ 558 Abs. 1 BGB)
[ ] Keine Staffel- oder Indexmiete und kein Ausschluss der Erhöhung im Mietvertrag (§ 557 BGB)
[ ] Begründungsmittel gewählt und beigefügt; Angaben eines qualifizierten Mietspiegels genannt (§ 558a BGB)
[ ] Kappungsgrenze 20 % bzw. 15 % in drei Jahren eingehalten (§ 558 Abs. 3 BGB)
[ ] Alle Mieter aus dem Mietvertrag als Empfänger genannt, Zugang belegbar