Merkblatt zur Verpflichtungserklärung

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Merkblatt zur Verpflichtungserklärung

Für Gastgeber in Deutschland, die für die Kosten eines Besuchs einstehen wollen.

Was das ist

Eine förmliche Erklärung auf einem besonderen Formular. Sie geben sie in der Regel bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts ab. Dort werden Ihre Zahlungsfähigkeit geprüft und Ihre Unterschrift beglaubigt. Sie ist etwas anderes als eine einfache Einladung.

Wofür Sie einstehen

– Für alle Kosten des Aufenthalts, auch bei Krankheit und für die Rückreise.

– Für öffentliche Mittel, die für den Lebensunterhalt ausgegeben werden: Wohnraum, Krankheit, Pflege.

– Fünf Jahre lang ab der Einreise (§ 68 AufenthG). Die Forderung kann vollstreckt werden.

Was Sie mitbringen

Die Liste ist je nach Behörde verschieden. Beispiel aus München und Berlin, bitte vorher bei Ihrer Behörde prüfen.

☐ Personalausweis oder Reisepass

☐ Angestellte: die letzten drei Gehaltsabrechnungen

☐ Rentner: aktueller Rentenbescheid

☐ Selbständige: aktueller Steuerbescheid oder Einkommensnachweis der letzten drei Monate

☐ Passkopie des Gastes

☐ Daten des Gastes: Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, geplantes Einreisedatum

Kosten und Zeit

– Gebühr in München und Berlin: 29 Euro. In Berlin 14,50 Euro, wenn die Erklärung nur Minderjährige betrifft. In München fällt sie auch an, wenn das Einkommen nicht ausreicht.

– Berlin: Antrag nur online, Termin per E-Mail, das kann drei bis sechs Wochen dauern.

– München: Termin online.

– Die Auslandsvertretung erkennt die Erklärung in der Regel bis zu sechs Monate ab Ausstellung an. In dieser Zeit sollte der Gast das Visum beantragen.

Danach

– Das Original schicken Sie Ihrem Gast.

– Der Gast legt es bei der Auslandsvertretung vor, zusammen mit einer Reisekrankenversicherung.

– Über das Visum entscheidet die Auslandsvertretung.

Quellen: auswaertiges-amt.de (Visum für Deutschland); §§ 66–68 AufenthG, gesetze-im-internet.de; stadt.muenchen.de (Verpflichtungserklärung); service.berlin.de (Verpflichtungserklärung abgeben). Stand: 01.11.2026. Keine Rechtsberatung.