Text des Dokuments
Mitteilung an das Finanzamt: Wegfall der Kleinunternehmerregelung ab 2027, mit Umsatzberechnung
[VORNAME NACHNAME / FIRMA]
[STRASSE, HAUSNUMMER]
[PLZ ORT]
Steuernummer: [STEUERNUMMER]
An das
Finanzamt [ORT]
[ANSCHRIFT DES FINANZAMTS]
[ORT], [DATUM]
Betreff: Umsatzsteuer — Gesamtumsatz 2026 über 25.000 Euro, Regelbesteuerung ab 1. Januar 2027
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bisher Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Mein Gesamtumsatz im Kalenderjahr 2026 beträgt nach meiner Berechnung [BETRAG] Euro und liegt damit über 25.000 Euro. Die Steuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG gilt deshalb für meine Umsätze ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr.
Berechnung des Gesamtumsatzes 2026 (§ 19 Abs. 2 UStG)
Position Betrag
Vereinnahmte Entgelte für steuerbare Umsätze vom 1.1. bis [STICHTAG] 2026 [BETRAG] €
Erwartete Einnahmen bis 31.12.2026 [BETRAG] €
abzüglich steuerfreier Umsätze nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG − [BETRAG] €
abzüglich Umsätze mit Anlagevermögen (§ 19 Abs. 2 Satz 2 UStG) − [BETRAG] €
Gesamtumsatz 2026 [BETRAG] €
Die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr 2026 habe ich [NICHT / AM … MIT DEM UMSATZ AN …] überschritten.
Ab dem 1. Januar 2027 werde ich
in meinen Rechnungen Steuersatz und Steuerbetrag ausweisen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG),
Umsatzsteuer-Voranmeldungen bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums übermitteln (§ 18 Abs. 1 UStG).
Ich bitte um Mitteilung, ob für 2027 das Kalendervierteljahr oder der Kalendermonat mein Voranmeldungszeitraum ist (§ 18 Abs. 2 UStG). Meine Tätigkeit habe ich am [DATUM DER AUFNAHME] aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
[VORNAME NACHNAME]
Unterschrift: ____________________
Für mich
[ ] Rechnungsvorlage für 2027 ändern: Hinweis auf § 19 streichen, Steuersatz und Steuerbetrag einfügen
[ ] Preise prüfen: brutto oder netto vereinbart?
[ ] Erste Voranmeldung 2027 fällig am [DATUM]