Kaufvertrag Anhänger

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Text des Dokuments

Kaufvertrag über einen gebrauchten Anhänger (privat)

zwischen

Verkäufer: [VOR- UND NACHNAME], [ANSCHRIFT], Ausweisnummer [NUMMER], Telefon [NUMMER]

und

Käufer: [VOR- UND NACHNAME], [ANSCHRIFT], Ausweisnummer [NUMMER], Telefon [NUMMER]

Beide handeln als Privatpersonen, nicht als Unternehmer.

1. Kaufgegenstand

Art des Anhängers [Z. B. PKW-ANHÄNGER, KASTENANHÄNGER, BOOTSANHÄNGER, WOHNWAGEN]

Hersteller und Typ [HERSTELLER, TYP]

Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) [FIN]

Zulässige Gesamtmasse laut Zulassungsbescheinigung [KG]

Baujahr / Erstzulassung [JAHR / DATUM]

Amtliches Kennzeichen [KENNZEICHEN] oder ( ) zulassungsfrei ( ) außer Betrieb gesetzt

Nächste Hauptuntersuchung laut Prüfplakette / Bescheinigung [MONAT/JAHR]

Mitverkauftes Zubehör [PLANE, SPRIEGEL, STÜTZRAD, ERSATZRAD, SCHLOSS]

Übergebene Papiere ( ) Zulassungsbescheinigung Teil I ( ) Teil II ( ) Übereinstimmungsbescheinigung / Datenbestätigung ( ) [WEITERE]

2. Eigentum und bekannte Mängel

Der Verkäufer erklärt, dass er Eigentümer des Anhängers ist und keine Rechte Dritter an ihm bestehen.

Bekannte Mängel und Schäden, die der Käufer kennt und hinnimmt: [MÄNGEL, Z. B. ROST AN DER DEICHSEL, BELEUCHTUNG LINKS DEFEKT — ODER „KEINE“].

3. Sachmängelhaftung

Der Anhänger wird verkauft wie besichtigt und probegefahren. Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel ist ausgeschlossen.

Das gilt nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen hat (§ 444 BGB). Garantiert wird nur: [GARANTIERTE EIGENSCHAFTEN — ODER „NICHTS“].

4. Kaufpreis und Zahlung

Kaufpreis: [BETRAG] EUR, in Worten: [BETRAG IN WORTEN] Euro.

( ) bar bei Übergabe; der Verkäufer quittiert unten.

( ) Überweisung auf das Konto [IBAN] bis [DATUM]; der Anhänger wird nach Eingang übergeben.

Der Anhänger bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers (§ 449 BGB).

5. Übergabe

Übergabe am [DATUM] um [UHRZEIT] in [ORT]. Mit der Übergabe geht die Gefahr auf den Käufer über (§ 446 BGB).

6. Halterwechsel (nur bei zugelassenem Anhänger)

Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II übergeben wurden.

Der Verkäufer teilt den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde mit: Kennzeichen, Name, Vorname und vollständige Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat (§ 15 Abs. 5 FZV). Dafür darf er eine Kopie dieses Vertrags vorlegen.

Der Käufer meldet den Anhänger unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde um, mit Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 5 Satz 4 FZV). Er will das erledigen bis: [DATUM].

Kennzeichenschilder: ( ) bleiben am Anhänger ( ) behält der Verkäufer.

7. Sonstiges

Weitere Vereinbarungen: [WEITERE VEREINBARUNGEN ODER „KEINE“].

[ORT], [DATUM]

Name Unterschrift

Verkäufer [NAME] ____________________

Käufer [NAME] ____________________

Kaufpreis erhalten: [BETRAG] EUR am [DATUM]. Unterschrift Verkäufer: ____________________

Papiere und Schlüssel erhalten: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Schlüssel [ANZAHL]. Unterschrift Käufer: ____________________

Für mich: vor der Unterschrift

[ ] FIN am Anhänger mit der FIN in den Papieren verglichen

[ ] Bekannte Mängel in Punkt 2 eingetragen; was ich garantiere, nur in Punkt 3

[ ] Haftungsausschluss gilt nicht bei Arglist oder Garantie (§ 444 BGB) und nicht, wenn ich als Unternehmer an einen Verbraucher verkaufe (§§ 474, 476 BGB)

[ ] Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II übergeben, Empfang quittiert

[ ] Halterwechsel der Zulassungsbehörde gemeldet, falls der Käufer nicht schon umgemeldet hat (§ 15 Abs. 5 FZV)

[ ] Zulassungsfreier Anhänger? Prüfen, ob er unter § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FZV fällt