Dienstleistungsvertrag mit elektronischer Signatur

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Text des Dokuments

Dienstleistungsvertrag mit elektronischer Signatur

Zwischen

Auftragnehmer: [NAME ODER FIRMA], [ANSCHRIFT], E-Mail [E-MAIL DES AUFTRAGNEHMERS], USt-IdNr. [NUMMER, FALLS VORHANDEN]

und

Auftraggeber: [NAME ODER FIRMA], [ANSCHRIFT], E-Mail [E-MAIL DES AUFTRAGGEBERS]

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienste: [BESCHREIBUNG DER LEISTUNGEN UND ERGEBNISSE]. Es gelten die §§ 611 ff. BGB.

§ 2 Laufzeit. Die Leistungen beginnen am [BEGINN] und enden am [ENDE ODER „MIT ERBRINGUNG DER LEISTUNGEN“]. Zwischentermine: [TERMINE, FALLS VORHANDEN].

§ 3 Vergütung und Zahlung. Der Auftraggeber zahlt [BETRAG IN EURO] als [PAUSCHALE / STUNDENSATZ / MONATLICHE VERGÜTUNG] zuzüglich [UMSATZSTEUER ODER HINWEIS AUF KLEINUNTERNEHMERREGELUNG]. Der Auftragnehmer rechnet [WANN] ab; die Rechnung ist innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Zugang auf das Konto [IBAN] zu zahlen.

§ 4 Mitwirkung. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig folgende Informationen und Zugänge bereit: [INFORMATIONEN, UNTERLAGEN, ZUGÄNGE].

§ 5 Selbständigkeit. Der Auftragnehmer ist in der Art der Ausführung frei, unterliegt keinen Weisungen zu Zeit und Ort und ist für Steuern und Abgaben selbst verantwortlich.

§ 6 Vertraulichkeit. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich, während der Laufzeit und [ANZAHL] Jahre danach.

§ 7 Kündigung. Jede Partei kann mit einer Frist von [ANZAHL] Tagen in Textform kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen werden vergütet.

§ 8 Elektronische Form und Signaturen.

(1) Die Parteien schließen diesen Vertrag elektronisch und unterzeichnen ihn mit elektronischen Signaturen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Für diesen Vertrag ist gesetzlich keine Schriftform vorgeschrieben.

(2) Die Signatur jeder Partei wird ihr über [WEG: LINK AN DIE E-MAIL-ADRESSE / EINMALCODE AN DIE TELEFONNUMMER] zugeordnet.

(3) Mit dem Vertrag wird ein Signaturprotokoll gespeichert: wer das Dokument geöffnet hat, wer es unterzeichnet hat, Datum und Uhrzeit jedes Schritts, die [IP-ADRESSE] und ein Prüfwert (Hash) der unterzeichneten Datei. Die Parteien sind einverstanden, dass dieses Protokoll als Beweis für die Unterzeichnung und die Unversehrtheit des Dokuments dient.

(4) Jede Partei erhält eine vollständige Kopie des unterzeichneten Vertrags und des Protokolls auf einem dauerhaften Datenträger.

(5) Dieser Vertrag gilt nicht für Erklärungen, für die das Gesetz die schriftliche Form unter Ausschluss der elektronischen Form, die qualifizierte elektronische Signatur oder die notarielle Beurkundung verlangt (z. B. Bürgschaft, Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, Grundstückskauf, Testament).

§ 9 Schlussbestimmungen. Es gilt deutsches Recht. Änderungen bedürfen der Textform; elektronische Signaturen genügen. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, [ORT].

Zustimmung zur elektronischen Form

[ ] Auftragnehmer: Ich bin einverstanden, diesen Vertrag elektronisch zu schließen und zu unterzeichnen.

[ ] Auftraggeber: Ich bin einverstanden, diesen Vertrag elektronisch zu schließen und zu unterzeichnen.

Partei Name und Funktion Elektronische Signatur Datum und Uhrzeit E-Mail oder Telefon

Auftragnehmer [NAME, FUNKTION] ____________________ [DATUM UND UHRZEIT] [E-MAIL ODER TELEFON]

Auftraggeber [NAME, FUNKTION] ____________________ [DATUM UND UHRZEIT] [E-MAIL ODER TELEFON]

Für mich: vor dem Versand zur Unterschrift

[ ] Für diesen Vertrag gilt keine gesetzliche Schriftform: sonst wäre die qualifizierte elektronische Signatur nötig (§ 126a BGB)

[ ] Keine Bürgschaft, keine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses: dort ist die elektronische Form ausgeschlossen (§§ 766, 623 BGB)

[ ] Kein Grundstücksgeschäft: notarielle Beurkundung (§ 311b BGB)

[ ] Ist der Auftraggeber Verbraucher: Widerrufsbelehrung (14 Tage, §§ 312g, 355 BGB)

[ ] Vertrag und Protokoll mindestens bis zum Ende der Verjährung aufbewahren (§§ 195, 199 BGB)