Text des Dokuments
Gemeinschaftliches Testament
Diese Vorlage ist nur ein Entwurf. Gültig ist das Testament nur, wenn einer von Ihnen den gesamten Text unten eigenhändig von Hand abschreibt und unterschreibt und der andere Ehegatte eigenhändig mitunterschreibt (§§ 2247, 2267 BGB). Nicht ausdrucken und unterschreiben.
Wir, die Eheleute
[VORNAME NACHNAME], geboren am [GEBURTSDATUM] in [GEBURTSORT],
und
[VORNAME NACHNAME], geboren am [GEBURTSDATUM] in [GEBURTSORT],
beide wohnhaft in [ANSCHRIFT],
errichten folgendes gemeinschaftliches Testament. Frühere Verfügungen von Todes wegen widerrufen wir hiermit vollständig.
1. Gegenseitige Erbeinsetzung
Wir setzen uns gegenseitig zum alleinigen Erben ein. Der Längerlebende von uns wird Alleinerbe des Erstversterbenden.
2. Schlusserben
Erben des Längerlebenden und damit unseres beiderseitigen Nachlasses sollen zu gleichen Teilen sein:
[VORNAME NACHNAME DES KINDES], geboren am [GEBURTSDATUM]
[VORNAME NACHNAME DES KINDES], geboren am [GEBURTSDATUM]
Ist ein Schlusserbe vorverstorben, treten seine Abkömmlinge zu gleichen Teilen an seine Stelle; sind keine vorhanden, wächst sein Anteil den übrigen Schlusserben an.
3. Pflichtteil (optional — weglassen, wenn nicht gewollt)
Verlangt ein Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden gegen den Willen des Längerlebenden seinen Pflichtteil, so soll er und sollen seine Abkömmlinge auch nach dem Tod des Längerlebenden nur den Pflichtteil erhalten.
4. Bindung
Die Verfügungen in Nummer 1 und 2 sind wechselbezüglich (§ 2270 BGB). [DER LÄNGERLEBENDE DARF DIE SCHLUSSERBEN NACH DEM ERSTEN TODESFALL ÄNDERN: JA / NEIN]
[ORT], den [TAG, MONAT, JAHR]
[VORNAME NACHNAME — eigenhändige Unterschrift des schreibenden Ehegatten]
Dies ist auch mein letzter Wille.
[ORT], den [TAG, MONAT, JAHR]
[VORNAME NACHNAME — eigenhändige Unterschrift des zweiten Ehegatten]
Für uns: bevor wir abschreiben
[ ] Wir sind verheiratet oder eingetragene Lebenspartner (§ 2265 BGB, § 10 Abs. 4 LPartG)
[ ] Einer von uns schreibt den gesamten Text von Hand, ohne Computer und ohne fremde Hilfe beim Schreiben (§ 2247 Abs. 1 BGB)
[ ] Beide unterschreiben mit Vor- und Familiennamen, beide mit Ort und Datum (§§ 2247, 2267 BGB)
[ ] Wir wissen: Zu Lebzeiten kann einer seine Verfügung nur notariell gegenüber dem anderen widerrufen; nach dem ersten Tod gar nicht mehr, außer durch Ausschlagung (§§ 2271, 2296 BGB)
[ ] Wir wissen: Die Kinder können nach dem ersten Tod den Pflichtteil verlangen (§ 2303 BGB)
[ ] Aufbewahrung geklärt; amtliche Verwahrung auf Wunsch möglich (§ 2248 BGB)