Text des Dokuments
Antrag auf Ausstellung eines Bescheides über die Einstellung des Arbeitslosengeldes (§ 24 Abs. 1 AlVG)
[VORNAME NACHNAME]
[STRASSE, NR.], [PLZ ORT]
Sozialversicherungsnummer: [SV-NUMMER]
Telefon / E-Mail: [TELEFON, E-MAIL]
An das
Arbeitsmarktservice [REGIONALE GESCHÄFTSSTELLE]
[ADRESSE DER GESCHÄFTSSTELLE]
[ORT], am [DATUM]
Eingeschrieben / über das elektronische Kommunikationssystem des AMS
Betreff: Mitteilung über die Einstellung vom [DATUM DER MITTEILUNG], zugestellt am [ZUSTELLDATUM] – Antrag auf Bescheid
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Mitteilung vom [DATUM DER MITTEILUNG], bei mir eingelangt am [ZUSTELLDATUM], wurde mir mitgeteilt, dass mein [Arbeitslosengeld / meine Notstandshilfe] ab dem [DATUM DER EINSTELLUNG] eingestellt wird. Als Grund ist angegeben: [GRUND LAUT MITTEILUNG].
Ich bin mit der Einstellung nicht einverstanden und beantrage gemäß § 24 Abs. 1 AlVG die Ausstellung eines Bescheides über die Einstellung. Mein Antrag erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Mitteilung.
Aus meiner Sicht liegen die Voraussetzungen für den Bezug weiterhin vor, weil:
[BEGRÜNDUNG, z. B. Ich war ab DATUM nicht beschäftigt; die gemeldete Tätigkeit hat nicht begonnen / Ich war am DATUM krank und habe die Bestätigung am DATUM übermittelt / Meine Adresse ist unverändert.]
Beilagen:
Kopie der Mitteilung vom [DATUM DER MITTEILUNG]
[NACHWEIS, z. B. ärztliche Bestätigung, Bestätigung des Dienstgebers, Meldezettel]
[WEITERE BEILAGE]
Ich ersuche um Bestätigung des Einlangens dieses Antrages. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [TELEFON].
Mit freundlichen Grüßen
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[VORNAME NACHNAME]
Für mich
[ ] Mitteilung zugestellt am: [ZUSTELLDATUM] — Antrag spätestens 4 Wochen danach abschicken
[ ] Einlangen des Antrages beim AMS am: [DATUM] (Bestätigung oder Einschreibebeleg aufbewahren)
[ ] Kein Bescheid binnen 4 Wochen nach Einlangen? Dann tritt die Einstellung rückwirkend außer Kraft (§ 24 Abs. 1 AlVG) — Nachzahlung prüfen
[ ] Bescheid erhalten am [DATUM]: Beschwerde binnen 4 Wochen ab Zustellung möglich (§ 7 Abs. 4 VwGVG)