Antrag Absehen vom Deutschnachweis § 21a NAG Vorlage

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Text des Dokuments

Begründeter Antrag auf Absehen vom Nachweis von Deutschkenntnissen (§ 21a Abs. 5 Z 2 NAG)

An

[NIEDERLASSUNGSBEHÖRDE, z. B. BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT / MAGISTRAT]

[im Wege der Österreichischen Botschaft / des Generalkonsulats in ORT, falls der Antrag im Ausland gestellt wird]

[ANSCHRIFT]

Antragsteller:in: [VORNAME NACHNAME], geboren am [GEBURTSDATUM], Staatsangehörigkeit [STAAT]

Reisepass Nr. [PASSNUMMER]

Anschrift: [ANSCHRIFT IM AUSLAND ODER INLAND]

Zusammenführende Person in Österreich: [VORNAME NACHNAME], [ANSCHRIFT IN ÖSTERREICH], Aufenthaltstitel / Staatsangehörigkeit: [ANGABE]

Bezug: Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „[AUFENTHALTSTITEL, z. B. ROT-WEISS-ROT – KARTE PLUS / NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG]“, gestellt am [DATUM], Geschäftszahl [GZ, falls bekannt]

[ORT], am [DATUM]

Antrag

Ich beantrage, von dem Nachweis von Deutschkenntnissen nach § 21a Abs. 1 NAG abzusehen, weil dies zur Aufrechterhaltung meines Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK erforderlich ist (§ 21a Abs. 5 Z 2 NAG in Verbindung mit § 11 Abs. 3 NAG).

Ich stelle diesen Antrag vor Erlassung des Bescheides. Mir ist bekannt, dass ein solcher Antrag später, insbesondere erst im Beschwerdeverfahren, nicht mehr zulässig ist.

Begründung

1. Familienleben: Ich bin seit [DATUM] mit [NAME] [verheiratet / in eingetragener Partnerschaft]. Wir haben [ANZAHL] gemeinsame Kinder: [NAMEN, GEBURTSDATEN, AUFENTHALT]. Wir leben derzeit [GETRENNT / GEMEINSAM IN ORT], weil [GRUND].

2. Warum ich den Nachweis nicht erbringen kann: [z. B. kein anerkanntes Prüfungsinstitut im Land oder in erreichbarer Nähe, Prüfungen seit DATUM ausgesetzt, Reise zur Prüfung nicht möglich wegen GRUND, Analphabetismus, Betreuung eines Kindes oder Angehörigen]. Nachweise: [BEILAGEN].

3. Bemühungen: Ich habe [z. B. am DATUM einen Deutschkurs begonnen / mich am DATUM bei PRÜFUNGSINSTITUT angemeldet / Termine angefragt am DATUM]. Belege liegen bei.

4. Bindungen und Integration: [z. B. Besuche in Österreich, Sprachkenntnisse in anderen Sprachen, Arbeitsplatzzusage, Unterkunft, Unbescholtenheit].

5. Bindungen zum Herkunftsstaat und Lage dort: [KURZ, SACHLICH].

Bei der Abwägung nach Art. 8 EMRK sind unter anderem das tatsächliche Familienleben, der Grad der Integration, die Bindungen zum Heimatstaat und die strafgerichtliche Unbescholtenheit zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 3 NAG). Diese Umstände sprechen hier für ein Absehen vom Nachweis.

Beilagen:

[HEIRATSURKUNDE / GEBURTSURKUNDEN DER KINDER, MIT ÜBERSETZUNG]

[BESTÄTIGUNG ÜBER FEHLENDE PRÜFUNGSMÖGLICHKEIT / ANMELDEBESTÄTIGUNG]

[STRAFREGISTERAUSZUG]

[WEITERE NACHWEISE]

____________________

[VORNAME NACHNAME]

Für mich

[ ] Antrag zusammen mit dem Erstantrag oder jedenfalls vor dem Bescheid eingebracht

[ ] Gilt nur für bestimmte Aufenthaltstitel (§ 21a Abs. 1 NAG); Ausnahmen ohne Antrag (Abs. 4) zuerst prüfen

[ ] Ein Sprachdiplom darf bei Vorlage nicht älter als ein Jahr sein

[ ] Kopie und Einbringungsbeleg aufbewahrt