Lohn & Arbeit · Schweiz

Überstunden: Lohn plus 25% oder Freizeit

Das SECO zu Art. 321c OR: Überstunden werden mit dem vereinbarten Lohn plus einem Zuschlag von mindestens 25% vergütet, oder durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einverstanden sind.

Die Abgeltung von Überstunden kann schriftlich ausgeschlossen werden — bei Überzeit (über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit) dagegen nicht.

Beispiel

Beispiel zur Veranschaulichung. Stundenlohn CHF 40, 5 Überstunden: 5 × CHF 50 = CHF 250.

Prüfen

  • ☐ Vertrag: Regelung zu Überstunden
  • ☐ Geleistete Stunden notieren
  • ☐ Angeordnet oder notwendig?
  • ☐ Abrechnung auf der Lohnabrechnung

Lohn-Anfrage an den Arbeitgeber — Vorlage 👇

Quelle: SECO, FAQ Überstunden (Art. 321c OR).

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