Überstunden: Lohn plus 25% oder Freizeit
Das SECO zu Art. 321c OR: Überstunden werden mit dem vereinbarten Lohn plus einem Zuschlag von mindestens 25% vergütet, oder durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einverstanden sind.
Die Abgeltung von Überstunden kann schriftlich ausgeschlossen werden — bei Überzeit (über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit) dagegen nicht.
Beispiel
Beispiel zur Veranschaulichung. Stundenlohn CHF 40, 5 Überstunden: 5 × CHF 50 = CHF 250.
Prüfen
- ☐ Vertrag: Regelung zu Überstunden
- ☐ Geleistete Stunden notieren
- ☐ Angeordnet oder notwendig?
- ☐ Abrechnung auf der Lohnabrechnung
Lohn-Anfrage an den Arbeitgeber — Vorlage 👇
Quelle: SECO, FAQ Überstunden (Art. 321c OR).