Lohn & Arbeit · Schweiz

Ferien: 5 Wochen bis 20, sonst 4 Wochen

Der Mindestferienanspruch nach Art. 329a OR (SECO): bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen pro Dienstjahr, für alle anderen 4 Wochen. GAV oder Vertrag können mehr vorsehen.

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  • ☐ Alter am Jahresanfang
  • ☐ Anspruch im Vertrag/GAV
  • ☐ Bezogene Ferien

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Quelle: SECO, FAQ Ferien (Art. 329a OR).

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