Ferien: 5 Wochen bis 20, sonst 4 Wochen
Der Mindestferienanspruch nach Art. 329a OR (SECO): bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen pro Dienstjahr, für alle anderen 4 Wochen. GAV oder Vertrag können mehr vorsehen.
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- ☐ Alter am Jahresanfang
- ☐ Anspruch im Vertrag/GAV
- ☐ Bezogene Ferien
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Quelle: SECO, FAQ Ferien (Art. 329a OR).