Lohn & Arbeit · Schweiz

13. Monatslohn: Es zählt, was vereinbart ist

Art. 322d OR regelt die Gratifikation: Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei bestimmten Anlässen, wie Weihnachten, eine Sondervergütung aus, besteht ein Anspruch, wenn es verabredet ist.

Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Anlass, besteht ein Anspruch auf einen verhältnismässigen Teil, ebenfalls wenn es verabredet ist.

Beispiel

Beispiel zur Veranschaulichung. Monatslohn CHF 6'000, Austritt Ende September, anteiliger 13. Monatslohn vereinbart: 6'000 × 9/12 = CHF 4'500.

Wichtig

Lesen Sie den Wortlaut im Vertrag. «13. Monatslohn» und «Gratifikation» sind nicht dasselbe.

Prüfen

  • ☐ Arbeitsvertrag lesen
  • ☐ Wortlaut der Klausel notieren
  • ☐ Eintritt und Austritt prüfen
  • ☐ Betrag nachrechnen

13. Monatslohn berechnen und schriftlich anfragen 👇

Quelle: Obligationenrecht, Art. 322d.

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