Lohn & Arbeit · Schweiz

Kündigung in der Probezeit: 7 Tage

Laut SECO sieht das Gesetz in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 7 Tagen vor (Kalendertage). Die Kündigung muss noch während der Probezeit bei der Gegenpartei eintreffen (Art. 335b OR).

Vor dem Absenden

  • ☐ Ende der Probezeit prüfen
  • ☐ Kündigung schriftlich, mit Datum
  • ☐ Zugang nachweisen (Einschreiben)

Arbeitszeugnis gleich mit anfragen 👇

Quelle: SECO, FAQ Kündigung (Art. 335b OR).

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