Nach der Kündigung: ein halber Tag pro Woche für die Stellensuche
Das SECO: Für die Stellensuche — gemeint sind Vorstellungsgespräche — haben Arbeitnehmende nach erfolgter Kündigung bei Bedarf in der Regel Anspruch auf einen halben Arbeitstag pro Woche. Freizugeben ist nur die effektiv benötigte Zeit; der halbe Tag kann auch in Stunden aufgeteilt werden.
Beispiel
Beispiel zur Veranschaulichung. Vorstellungsgespräch am Dienstag um 14 Uhr, 2 Stunden mit Anreise: Sie melden diese 2 Stunden frühzeitig an.
Tipp
Für Bewerbungen brauchen Sie ein Arbeitszeugnis — verlangen Sie es gleich nach der Kündigung.
Für die Stellensuche
- ☐ Termine früh beim Arbeitgeber melden
- ☐ Nur die nötige Zeit beanspruchen
- ☐ Arbeitszeugnis verlangen
- ☐ Lohn für Kurzabsenzen gemäss Vertrag prüfen
Bitte um ein Arbeitszeugnis — Vorlage 👇
Quelle: SECO, FAQ Freizeit und Feiertage (Art. 329 OR).