Lohn & Arbeit · Schweiz

Nach der Kündigung: ein halber Tag pro Woche für die Stellensuche

Das SECO: Für die Stellensuche — gemeint sind Vorstellungsgespräche — haben Arbeitnehmende nach erfolgter Kündigung bei Bedarf in der Regel Anspruch auf einen halben Arbeitstag pro Woche. Freizugeben ist nur die effektiv benötigte Zeit; der halbe Tag kann auch in Stunden aufgeteilt werden.

Beispiel

Beispiel zur Veranschaulichung. Vorstellungsgespräch am Dienstag um 14 Uhr, 2 Stunden mit Anreise: Sie melden diese 2 Stunden frühzeitig an.

Tipp

Für Bewerbungen brauchen Sie ein Arbeitszeugnis — verlangen Sie es gleich nach der Kündigung.

Für die Stellensuche

  • ☐ Termine früh beim Arbeitgeber melden
  • ☐ Nur die nötige Zeit beanspruchen
  • ☐ Arbeitszeugnis verlangen
  • ☐ Lohn für Kurzabsenzen gemäss Vertrag prüfen

Bitte um ein Arbeitszeugnis — Vorlage 👇

Quelle: SECO, FAQ Freizeit und Feiertage (Art. 329 OR).

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