Franchise senken: bis 30. November schriftlich
Das BAG: Auf Ende Kalenderjahr können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einer höheren zu einer tieferen Wahlfranchise oder zur Grundfranchise wechseln, unabhängig vom Gesundheitszustand. Die gewünschte tiefere Franchise muss der Krankenkasse bis zum 30. November schriftlich mitgeteilt werden.
Eine höhere Franchise ist auf Beginn des Kalenderjahres möglich; das BAG empfiehlt, die Kasse spätestens Mitte Dezember zu benachrichtigen.
Wichtig
Die Franchise gilt pro Kalenderjahr — auch wenn eine Behandlung über den Jahreswechsel dauert.
Bis 30. November
- ☐ Aktuelle Franchise im Versicherungsausweis
- ☐ Neue Franchise wählen
- ☐ Brief an die Krankenkasse
- ☐ Eingang bestätigen lassen
Vorlage für den Brief an die Krankenkasse — wir erinnern 3 Tage vorher 👇
Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, Prämien und Kostenbeteiligung (FAQ).