Lohn & Arbeit · Schweiz

Krank in den Ferien: Tage nachholen

SECO: Wer während der Ferien krank wird, hat Anspruch auf Nachgewährung von Ferientagen, soweit der Erholungszweck der Ferien wegen Krankheit oder Unfall vereitelt wird.

Steht das schon im Voraus fest, besteht Anspruch auf Verschiebung der bereits festgelegten Ferien. Den Zeitpunkt der Ferien legt der Arbeitgeber fest und nimmt dabei auf Ihre Wünsche Rücksicht, soweit das mit den Interessen des Betriebs vereinbar ist.

Beispiel

Beispiel zur Veranschaulichung. Zwei Wochen Ferien über Weihnachten, davon vier Arbeitstage mit Grippe im Bett. Melden Sie das dem Arbeitgeber und klären Sie die Nachgewährung dieser Tage.

Wichtig

Lassen Sie sich die Krankheit ärztlich bestätigen und informieren Sie den Betrieb sofort.

Wenn es passiert

  • ☐ Arbeitgeber sofort informieren
  • ☐ Arztzeugnis holen
  • ☐ Betroffene Tage notieren
  • ☐ Neue Ferientage absprechen

Feriengesuch und Ferienberechnung 👇

Quelle: SECO, FAQ Ferien; Art. 329c OR.

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