Lohn & Arbeit · Schweiz

Krank bis einen Monat: keine Ferienkürzung

Art. 329b OR: Dauert die Verhinderung im Dienstjahr insgesamt nicht mehr als einen Monat und ist sie ohne Verschulden entstanden, etwa durch Krankheit oder Unfall, dürfen die Ferien nicht gekürzt werden.

Anders bei eigenem Verschulden: Bei mehr als einem Monat kann der Arbeitgeber die Ferien für jeden vollen Monat um einen Zwölftel kürzen.

Beispiel

Beispiel, Zahlen frei gewählt. 20 Ferientage im Jahr. Zwei Wochen krank: keine Kürzung. Ein Zwölftel von 20 Tagen wären rund 1,7 Tage.

Wichtig

Während der Schwangerschaft dürfen die Ferien bis zu zwei Monate Verhinderung nicht gekürzt werden, ebenso nach dem Mutterschaftsurlaub.

So prüfen Sie es

  • ☐ Abwesenheiten im Dienstjahr zusammenzählen
  • ☐ Grund notieren
  • ☐ Arztzeugnisse aufbewahren
  • ☐ Ferienguthaben auf der Abrechnung prüfen

Ferienanspruch jetzt berechnen →

Grundlage: OR, Art. 329b.

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